Kita "Gänseblümchen"
 

Praktika in der Kita "Gänseblümchen"


WAS ERWARTET SIE BEI UNS?

Sie gehen noch zur Schule und wollen zum ersten Mal in den Pädagog*innenberuf hineinschnuppern? Sie möchten im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Kita-Praktikum machen? Wie auch immer Ihre persönlichen Beweggründe aussehen: Bei uns sind Sie als „Nachwuchs-Pädagog*in auf Zeit“ herzlich willkommen.

Wir öffnen unsere Tür gerne für Praktikantinnen und Praktikanten. Je nach den Voraussetzungen, die Sie mitbringen, binden wir Sie in den pädagogischen Alltag ein und übertragen Ihnen Aufgaben, die zu Ihrer Qualifikation passen. So können Sie sich nicht nur ein praxisnahes Bild vom Arbeitsalltag als Pädagog*innen machen, sondern auch uns als Träger kennenlernen.


WELCHE ARTEN VON PRAKTIKA SIND BEI UNS MÖGLICH?

(Wahl-) Pflichtpraktikum im Rahmen der schulischen Erzieher*innen-Ausbildung

  • Auszubildende während der Vollzeitausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in

Paktikum im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium

  • Schüler*innen und Student*innen anderer berufsbildender Schulen, Fachoberschüler*innen

Schülerpraktikum

  • Schüler*innen der 8., 9. oder 10. Klasse

Orientierungspraktikum vor der Ausbildung oder einem Studium

  • Menschen, die prüfen wollen, ob der Erzieher*innenberuf der richtige für sie ist


Wenn Sie sich für eine Praktikumsform interessieren, fragen Sie gerne bei der Leitung nach, ob dort entsprechende Möglichkeiten bestehen. Alle Praktikumsformen werden als unentgeltliche Praktika angeboten. 

 


PRAKTIKUM BEI UNS: SO GEHT‘S

Stöbern Sie auf unserer Webseite und schauen Sie sich unsere Kita an. Wenn Sie Interesse an einem Praktikum in unserer Kita haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Kitaleitung auf. 

Zu den Bewerbungsunterlagendie die Kita von Ihnen benötigt, gehören folgende Unterlagen:

1. ein Anschreiben, in dem Sie kurz erläutern, warum Sie ein Praktikum in dieser Kita absolvieren möchten

2. Ihr vollständiger Lebenslauf

3. ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht bei allen Praktika, bitte an die Leitung wenden) 

4. die Bescheinigung über die gesetzlich vorgeschriebene mündliche und schriftliche Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetzt, die Sie beim Gesundheitsamt erhalten (nicht bei allen Praktika, bitte an die Leitung wenden)